MG ZS EV
Der kompakte City-SUV
MG Marvel R
Der sportliche Stromer
MG EHS
Der clever kombinierte Antrieb
MG 5
Der weltweit erste vollelektrische Kombi
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Die Elektromobilität entwickelt sich schneller und effizienter, weshalb es vor dem Kauf immer wichtiger wird, die Vorteile von reinen Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybridfahrzeugen zu verstehen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile, die Sie als Privatkunde erhalten, wenn Sie auf ein Elektroauto umsteigen, oder über die Rabatte, die Sie als Geschäftsinhaber erhalten können. Finden Sie ihr neues Fahrzeug mit Elektroantrieb, das Ihren Bedürfnissen entspricht, und erhalten Sie einen Umweltbonus1 von bis zu 9.000 Euro!
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Wenn Sie sich für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheiden, profitieren Sie von einer finanziellen Förderung, die zur Hälfte von den Automobilherstellern und zur Hälfte von der Bundesregierung bereitgestellt wird. Kurzzeitige Leasingverträge erhalten nicht mehr den vollen Anteil der staatlichen Umweltprämie. Die Innovationsprämie reduziert sich dann um den gleichen Betrag. Weitere Informationen finden Sie in der unten aufgeführten Tabelle.
- 6 bis einschließlich 11 Monate: 25% staatlicher Anteil Umweltbonus
- 12 bis einschließlich 23 Monate: 50% staatlicher Anteil Umweltbonus
- Ab 24 Monate: 100% staatlicher Anteil Umweltbonus
Bundesanteil | Innovationsprämie | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|---|
Reines E-Fahrzeug | 3.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 3.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 1.500 € | 1.500 € | 3.000 € | 6.000 € -3.000 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 750 € | 750 € | 3.000 € | 4.500 € -4.500 € |
Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybride) | 2.250 € | 2.250 € | 2.250 € | 6.750 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 2.250 € | 2.250 € | 2.250 € | 6.750 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 1.125 € | 1.125 € | 2.250 € | 4.500 € -2.250 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 562,50 € | 562,50 € | 2.250 € | 3.375 € -3.375 € |
Bundesanteil | Innovationsprämie | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|---|
Reines E-Fahrzeug | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € | 7.500 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € | 7.500 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 1.250 € | 1.250 € | 2.500 € | 5.000 € -2.500 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 625 € | 625 € | 2.500 € | 3.750 € -3.750 € |
Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybride) | 1.875 € | 1.875 € | 1.875 € | 5.625 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 1.875 € | 1.875 € | 1.875 € | 5.625 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 937,50 € | 937,50 € | 1.875 € | 3.750 € -1.875 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 468,75 € | 468,75 € | 1.875 € | 2.812,50 € -2.812,50 € |
Mit Ihrem neuen Elektrofahrzeug profitieren von der Befreiung der KFZ-Steuer für 10 Jahre. Anschließend beläuft sich die Ermäßigung der KFZ-Steuer auf 50%2.
Mit dem E-Kennzeichen genießen Fahrer von Elektroautos Sonderrechte im Verkehr. Als reines Elektrofahrzeug, ein Brennstoffzellenfahrzeug oder ein Plug-in-Hybrid mit einer elektrischen mindestreichweite von 40 km und höchstens 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer, ist ihr Fahrzeug zum Führen eines E-Kennzeichens qualifiziert. Durch die Zulassung mit E-Kennzeichen besitzen Sie folgende Vorteile:
- Kostenloses Parken
- Nutzung von Sonderspuren (z.B. Busspuren)
- Einfahren in gesperrte Zonen
- Kostenfreies Laden an öffentlichen Ladestationen
- u.a.
Für die Beantragung auf der Zulassungsstelle solltest du folgende Dokumente dabeihaben:
- Zulassungspapiere des Autos (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU/AU)
- Gültiger Personalausweis
- Nachweis, dass dein Fahrzeug alle wesentlichen Kriterien des EmoG erfüllt (EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung vom Hersteller)
- Nachweis über den Versicherungsschutz (eVB-Nummer)
- Wenn vorhanden: alte Kennzeichenschilder
Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung3
Statt einem Prozent ist seit dem 1. Januar 2019 der geldwerte Vorteil auf 0,5 Prozent reduziert – das gilt für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride.
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt dieser für reine Elektrofahrzeuge mit einem durchkonfigurierten Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro nur noch 0,25 Prozent. Auch die bei Verbrennern mit 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer besteuerten Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte halbieren bzw. vierteln sich bei Elektrofahrzeugen.
Die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung gilt für Modelle mit einem CO2 Ausstoß von maximal 50 g WLTP kombiniert im Grundmodel ODER mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite WLTP innerorts.
1 Der Umweltbonus wird beim Kauf bestimmter Ford Neufahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, gewährt. Er setzt sich zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss und einem Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises zusammen. Hiervon ausgenommen sind Ford Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, da diese Fahrzeuge die neue Innovationsprämie erhalten. Hierbei wird der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt, während der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
2 Die Steuerbefreiung gilt für alle Elektro-Modelle (BEV) und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle (FCEV) und wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2018 bis 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt.
3 Bedingung für die Inanspruchnahme der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung (§ 6 Abs.1 Nr. 4 EStG): Gilt für Modelle mit einem CO2 Ausstoß von maximal 50 g WLTP kombiniert im Grundmodel ODER mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite WLTP innerorts. Ab 2022 muss die elektrische Mindestreichweite bei 60km liegen, ab 2025 bei 80 km. Bei reinen Elektro-Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 € liegt die Versteuerung bei 0,25%, bei einem Bruttolistenpreis von über 60.000 € liegt die Versteuerung bei 0,5%. Bei Hybridfahrzeugen senkt sich die Versteuerung immer auf 0,5%.